Fassung vom Nov. 2007
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das ASP-Programm „My Ticketsystem“ von MIXX für Veranstalter
I. Leistungsbeschreibung
a. Beim My Ticketsystem handelt es sich um ein von MIXX entwickeltes und betriebenes webbasiertes ASP-Ticketingsystem, welcher es dem Vertragspartner von MIXX (nachfolgend Kunde genannt) ermöglicht, online Tickets zu verkaufen, sowie Vorreservierungen oder Anmeldungsmöglichkeiten anzubieten.
b. Voraussetzung für ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Betreiber (nachfolgend auch MIXX genannt) ist ein schriftliche Anmeldebestätigung von MIXX.
c. Der Kunde erhält das Recht, My Ticketsystem im Rahmen der jeweils möglichen technischen und betrieblichen Möglichkeiten gem. der AGBs zu nutzen. Der genaue Umfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung, der Preisliste sowie eventuell vorhandenen Zusatzbedingungen und Sondervereinbarungen.
d. Die Hard – und Softwarevoraussetzungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (im Internet zugänglich).
Andere allgemeine Geschäftsbedingungen als in diesen AGB sind nicht Vertragsbestandteil.
II. Pflichten des Kunden
a. Der Kunde darf die Administration seines persönlichen Nutzerbereichs Dritten nicht zugänglich machen.
b. Der Kunde ist verpflichtet, nur solchen Mitarbeitern Kenntnis über seine Zugangsdaten zu geben, die darauf zur Erfüllung ihrer Pflichten angewiesen sind. Dies gilt auch für die optionale Einrichtung von internen Vorverkaufsstellen.
c. Der Kunde hat die Zugangsdaten und das persönliche Passwort vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren.
d. Der Kunde hat das Passwort in regelmäßigen Abständen aus Gründen der Sicherheit zu ändern. Die Änderung des Passwortes kann er jederzeit online vornehmen. Sofern der Kunde den Verdacht hat, dass Dritte Kenntnis vom Passwort haben, hat er es unverzüglich zu ändern. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Zugang des Kunden durch einen Dritten unberechtigt genutzt wird, hat der Betreiber das Recht, den Zugang zu sperren. Der Kunde erhält in diesem Fall neue Zugangsdaten.
e. Der Kunde darf den Dienst nur für den vorgesehenen Zweck – Verkauf von Tickets bzw. Vorreservierungen oder Anmeldungen und in üblicher Art und Weise nutzen.
f. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, die öffentliches Ärgernis erregen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Veranstaltung und ihr Personenkreis mit dem geltenden Recht in Einklang steht. Für Inhalte des Veranstalters, die dieser auf den Servern von MIXX zur Einsicht für Endkunden gelagert hat, übernimmt MIXX keine Verantwortung. Sofern diese Inhalte geltendem Recht widersprechen und MIXX davon Kenntnis erlangt, behält MIXX sich die fristlose Kündigung und die Entfernung der Inhalte vor. Die Haftung von MIXX wegen grob fahrlässiger Unkenntnis bleibt unberührt. Im übrigen gilt Ziffer IV.
g. Der Kunde hat alle Änderungen seiner für MIXX relevanten Daten – Anschrift, Vertretungsbefugnis und sonstige Informationen – MIXX unverzüglich anzuzeigen.
h. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Infrastruktur nicht durch unübliche Inanspruchnahme überlastet wird. Insbesondere darf er keine genaue Uhrzeit veröffentlichen, wann sein Buchungsangebot im Internet zur Verfügung steht, um die Leistungsfähigkeit der MIXX-Server nicht zu schmälern.
i. Der Kunde hat bei der Nutzung des Dienstes die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten; dies gilt insbesondere für den Umgang mit datenschutzsensiblen Informationen.
j. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die MIXX aufzukommen hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
k. Der Kunde ist verpflichtet, alle MIXX betreffenden ein – und ausgehenden E-mails bis 30 Tage nach Beendigung der entsprechenden Veranstaltung aufzubewahren und Beanstandungen, die sich auf die Vertragsausführung beziehen, unverzüglich MIXX schriftlich mitzuteilen.
l. Der Kunde ist allein für die rechtliche Zulässigkeit der ihm angebotenen Reservierungs – oder Anmeldungsmöglichkeiten bzw. Ticketverkäufe verantwortlich. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, insbesondere von Datenschutz, Urheberrechten, Wettbewerbsrechten und Leistungsschutzrechten, bei der Verwendung von gestellten Bild - Ton - und Filmaufzeichnungen (Medien) sowie sonstigen Unterlagen und Materialien und stellt MIXX von jeglichen Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung dieser Rechte frei, sofern und soweit nicht ein Verschulden von MIXX vorliegt.
m. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm eingegebenen Daten in Bezug auf das Veranstaltungsvorhaben korrekt sind. MIXX prüft nicht die sachliche Korrektheit von eingegebenen Veranstaltungsdaten - jede Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen.
n. Für den Fall, dass MIXX als Zusatzleistung die Dateneingabe ganz oder teilweise übernimmt, ist der Kunde verpflichtet, die eingegebenen Daten auf Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren oder korrigieren zu lassen. Der Kunde ist auch verpflichtet, die von ihm oder einem Endkunden in das System eingegebenen abrechnungsrelevanten Daten, z.B. Rechnungssummen, Ticketpreise auf richtige Wiedergabe im System zu überprüfen.
o. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Änderungen der Veranstaltungsdaten sowie den Ausfall einer Veranstaltung unverzüglich nach Bekanntwerden MIXX mitzuteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn MIXX-Vorverkaufstellen an der Abwicklung des Vorverkaufs beteiligt sind.
p. Sofern der Kunde gegen seine Pflichten verstößt, kann MIXX den Dienst ohne Vorwarnung vom Netz nehmen und den Vertrag fristlos kündigen. Wenn der Kunde die vorgenannten Fristen (Absatz l) schuldhaft versäumt, verliert er die entsprechenden Rechte.
q. MIXX kann den Zugang zu seinem System sperren und den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein Veranstalter mehr als 30 Tage mit seinen Zahlungen im Rückstand ist.
III. Pflichten von MIXX als System-Betreiber
a. Der Kunde kann jederzeit auf die Dienste von MIXX zugreifen, soweit es nicht zu Leistungsverzögerungen oder – Beeinträchtigungen kommt, deren Entstehen außerhalb des Einflussbereichs von MIXX liegt. Hierzu können z. B. gehören:
1. mangelhafte Verfügbarkeit bzw. Ausfall des Internets.
2. Leistungsbeeinträchtigungen oder Ausfall des Providers, bei dem die Server von MIXX gehostet werden.
3. Ausfall der Server von MIXX. b. Das My Ticketsystem wird wie folgt gesichert: permanent durch auf einen Backup-Server gespiegelte Datenbank. MIXX weist aber darauf hin, dass es selbst bei ordnungsgemäßer Datensicherung zu Verlust von Daten kommen kann.
c. MIXX verpflichtet sich, Kundendaten nicht Dritten zur Verfügung zu stellen oder außerhalb des Vertragsverhältnisses selbst zu nutzen.
IV. Haftung und Gewährleistung
a. MIXX haftet für die Dauer der Vertragslaufzeit dafür, dass es die vereinbarten Funktionen erfüllt, vorausgesetzt, der Kunde nutzt vertragsgemäß. Jedoch stimmen die Vertragsparteien darin überein, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
1. Software so zu erstellen, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist,
2. bei nachträglichen Programmänderungen oder technisch notwendigen Überprüfungs– bzw. Nachstellarbeiten an Software von vornherein jede Fehlerhaftigkeit auszuschließen. Die Haftung von MIXX ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die vertragliche und außervertragliche Haftung von MIXX für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit dies nach Gesetz und maßgeblicher Rechtsprechung zulässig und soweit nicht im folgenden abweichendes angegeben ist.
b. Für Personenschäden haftet MIXX auch bei leichter Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Betreiber nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Der ersatzpflichtige Schaden des Kunden wird im Regelfall in der erneuten kostenlosen Inanspruchnahme des Dienstes bestehen. Führt diese Art der Wiederherstellung nicht zu einer Beseitigung des Schadens, beschränkt sich die Haftung von MIXX bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten pro Schadensfall auf 2.500 Euro.
c. Während der Vertragsdauer auftretende reproduzierbare Fehler wird der Kunde MIXX unverzüglich schriftlich detailliert mitteilen; MIXX wird daraufhin für Abhilfe sorgen.
d. Beseitigungspflichtige Fehler wird MIXX in angemessener Zeit nach Eingang der schriftlichen Fehleranzeige beseitigen. Geschieht dies spätestens nicht innerhalb einer Woche nach Eingang der Fehleranzeige, so kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er diese Fehlerbeseitigung nach Ablauf der Frist ablehnt.
e. Wegen geringfügiger Mängel, welche die Funktion des Dienstes allenfalls unwesentlich beeinträchtigen, besteht keine Beseitigungspflicht vom Betreiber und kein Minderungsrecht oder Rücktrittsrecht des Kunden.
f. Für den Verlust oder die Beschädigung von Kundendaten haftet MIXX nur, wenn MIXX sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, wobei Wiederherstellung nur in Betracht kommt, wenn sie möglich und zumutbar ist.
g. In jedem Fall einer Haftung des Betreibers ist eine etwaige Mitverantwortlichkeit des Kunden gesetzesgemäß zu berücksichtigen, besonders bei unzureichender Fehlermeldung oder unzureichenden Datensicherungen.
V. Elektronischer Saalplan
a. MIXX darf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Plan elektronisch bearbeiten und ins Netz stellen. MIXX hat das Recht, seinen anderen Kunden diesen Plan zur Verfügung zu stellen.
b. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass der von ihm ausgewählte Saalplan von der Saalplanverwaltung für die betreffende Veranstaltung zugelassen ist. Eventuelle diesbezügliche Haftungsfragen sind, soweit dies zulässig ist, allein Sache des Kunden.
c. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass mit der Übermittlung, elektronischen Weiterverarbeitung und Veröffentlichung des Planes keine Schutzrechte verletzt werden. Für eventuelle Schutzrechtsverletzungen haftet allein der Kunde, bzw. stellt MIXX von Ansprüchen frei.
d. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass der von MIXX angefertigte Saalplan in puncto Platz – bzw. Reihennummerierung korrekt ist und den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Hierbei hat er zu berücksichtigen, dass sich Bestuhlungen und Nummerierungen des öfteren ändern können und ist verpflichtet, die Korrektheit eines elektronischem Saalplanes vor Ort zu überprüfen und Änderungen rechtzeitig MIXX mitzuteilen.
VI. Nutzungsgebühren
a. Die Tarife von MIXX für die My Ticketsystem-Programmgebühr und Payment-Gebühren ergeben sich aus dem zwischen dem Kunden und MIXX abgeschlossenen Gebührvereinbarung. Die Gebühren werden wie folgt abgerechnet: - bei Tickets, die über die Verlinkung der Website des Kunden bzw. interne Vorverkaufsstellen reserviert oder verkauft werden, erfolgt die Abrechnung der Systemgebühren direkt zwischen dem Kunden und MIXX. Der Abrechnungszeitraum ist monatlich oder 14-tägig nach Wahl von MIXX, sofern nichts anderes vereinbart wurde. - bei Tickets, die auf Veranlassung des Kunden (Veranstalter) über selbständige Vorverkaufsstellen reserviert oder verkauft werden, erfolgt die Abrechnung der Gebühren ebenfalls zwischen dem Veranstalter und MIXX, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Abrechnungszeitraum ist monatlich oder 14-tägig nach Wahl von MIXX, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mit dieser Regelung ist der Kunde einverstanden.
b. Sonstige Kosten (Individuelle Programmierung, sonstige Leistungen) werden zwischen den Vertragsparteien nach vorheriger Absprache extra abgerechnet.
c. Einwendungen gegen eine Rechnung müssen bis spätestens 4 Wochen nach Rechnungseingang bei MIXX eingegangen sein, andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt.
d. MIXX ist berechtigt, alle in Rechnung gestellten Gebühren direkt mit zu transferierenden Kartenerlösen zu verrechnen und vom Zahlbetrag an den Kunden einzubehalten.
VII. Nutzung von MIXX - Vorverkaufsstellen
a. Der Veranstalter ist mit einer Freischaltung der MIXX-Vertriebswege für seine Veranstaltungen einverstanden. Hierzu zählen die MIXX - Vorverkaufsstellen, von MIXX unterhaltenen Websiten und Partnerportale sowie angeschlossene Callcenter.
b. MIXX übernimmt - sofern der Veranstalter keinen separaten Vertrag mit der Vorverkaufsstelle geschlossen hat - die Abrechnung mit den Vorverkaufsstellen, die das Ticketsystem MIXXticket nutzen.
c. Die Höhe der Vorverkaufsgebühr wird vom Veranstalter direkt im System eingestellt. MIXX-Vorverkaufsstellen erheben eine Vorverkaufsgebühr in Höhe von regelmäßig 15%. Beim Kartenendpreis sind kaufmännische Rundungen (auf den nächsten 5 Cent- Betrag) möglich.
d. Die Abrechnung der eingenommenen Gelder erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, durch MIXX am 1. und am 16. eines Monats. Die Vorverkaufsstelle bringt zunächst die vereinbarten Gebühren in Abzug. MIXX (bzw. seine Partner oder Dienstleister) zieht dann die Kartenerlöse von den Vorverkaufsstellen ein und leitet die verbleibenden Gelder binnen 5 Tagen nach Erhalt von der Vorverkaufsstelle an den Veranstalter weiter.
e. MIXX behält sich vor, zunächst nur die Gelder von beendeten Veranstaltungen zu transferieren. Benötigt der Veranstalter zusätzlich die Gelder von noch im Vorverkauf befindlichen Veranstaltungen, so hat er MIXX auf Anforderung eine Bankbürgschaft in entsprechender Höhe zu stellen.
f. Einwendungen gegen Abrechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erstellung der Abrechnung geltend zu machen.
g. Wenn Veranstalter und Vorverkaufsstelle separat abrechnen wollen, ist ein eigener Vertrag zwischen beiden erforderlich.
h. Die Vorverkaufsstelle vermittelt die Eintrittskarten im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Vertragliche Beziehungen in bezug auf den Ticketverkauf, die Ticketeinnahmen und Vorverkaufsgebühren bestehen ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen Kartenkäufer (Endkunde). MIXX stellt lediglich das Online-System für die Abwicklung des Verkaufs zur Verfügung. MIXX haftet hinsichtlich des Geldeinzugs von Vorverkaufsstellen nicht für Rücklastschriften, Zahlungsverzug oder Insolvenz einer Vorverkaufsstelle oder sonstige, von dieser zu vertretende Umstände, die eine teilweise oder vollständige Nichtbezahlung zur Folge haben.
i. Im Falle des Ausfalls einer Veranstaltung informiert der Veranstalter die Kartenkäufer im Rahmen seiner Möglichkeiten darüber, dass Tickets jeweils nur bei derjenigen Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden können, bei denen sie gekauft wurden.
j. Im Falle des Ausfalls oder der Stornierung einer Veranstaltung stehen den Vorverkaufsstellen bzw. MIXX die eingenommenen Vorverkaufsgebühren, Versandkosten bzw. Bearbeitungsgebühren sowie die Systemgebühren zu. In Fällen, bei denen der Endkunde Anspruch auf Rückerstattung dieser Gebühren hat, verpflichtet sich der Veranstalter, diese gegenüber den Vorverkaufsstellen bzw. MIXX zu übernehmen. Bei Rückabwicklung einer Veranstaltung ist MIXX berechtigt, vom Veranstalter eine Rückabwicklungsgebühr in Höhe von 1,00 € netto pro Ticket zu verlangen.
VIII. Abwicklung von Internetbestellungen durch MIXX
a. Im Falle des Ausfalls einer Veranstaltung informiert der Veranstalter die Kartenkäufer im Rahmen seiner Möglichkeiten darüber, dass Tickets jeweils nur bei derjenigen Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden können, bei denen sie gekauft wurden.
b. Die Abwicklung von Internetbestellungen durch MIXX umfasst die Zustellung der Tickets an den Endkunden sowie die Weiterleitung der eingenommenen Kartenerlöse an den Veranstalter.
c. Für die Zahlung der Tickets bietet MIXX aktuell an:
- Zahlung per Kreditkarte
- Zahlung per Lastschrift mit gesonderter Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und MIXX
d. Im Falle der Zustellart "print at home" obliegt dem Veranstalter die Überprüfung dieser Tickets, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
e. Es gelten die vereinbarten Programm- und Payment-Gebühren. Im Falle von Tickets die per Postversand an den Endkunden verschickt werden, trägt der Endkunde zusätzlich eine Postversands - bzw. Bearbeitungsgebühr.
VIII. Salvatorische Klausel Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Soweit Bestimmungen des aufgrund dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrages unwirksam sind, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen bleibt der Vertrag wirksam. Gerichtsstand ist Berlin